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28.2.2018

Hans-Joachim Kanzler zum 70. Geburtstag

Wer diese Zeitschrift regelmäßig in die Hand nimmt, hat Beiträge aus seiner spitzen Feder gelesen, bewusst oder unbewusst: Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, ein Steuerjurist, der wie kaum ein Anderer Bedeutsames und Banales aus dem Steuerrecht aufspießen und kommentieren kann, mit einer Spannweite von nüchterner fachlicher Analyse über feine süffisante Ironie bis zu boshaftem Zynismus. Er konnte am 15.11.2016 seinen siebzigsten Geburtstag feiern. Autor, Schriftleitung dieser Zeitschrift und der Verlag Dr. Otto Schmidt KG gratulieren dazu herzlich, wünschen ihm noch viele glückliche Jahre bei bester Gesundheit und unverminderter Schaffenskraft und freuen sich auf die nächsten geistreichen Beiträge von ihm.

Hans-Joachim Kanzler wuchs in Rheinland-Pfalz auf, legte dort sein Abitur und auch die beiden juristischen Examina ab. Das dadurch vermittelte Bild eines heimatzentrierten und den kleinen Umkreis schätzenden jungen Menschen täuscht. Schon als Schüler und Student mit einer Band in amerikanischen Clubs tingelnd, lernte er früh amerikanische Kultur und englische Sprache kennen. Neugierig erkundete er die Welt, was später zu einer teils in England verfassten rechtsvergleichenden Dissertation über den englischen Zivilprozess führte und sich in dem Knüpfen familiärer Bande nach England fortsetzte. Fachlich verschlug es den jungen Juristen ins Steuerrecht, ohne dass dafür zuvor eine besondere Affinität zu erkennen gewesen wäre. In Rheinland-Pfalz begann Hans-Joachim Kanzler seine Laufbahn als Beamter im höheren Dienst der Finanzverwaltung und wechselte 1979 als Richter an das Niedersächsische Finanzgericht. Seiner neuen Heimat Niedersachsen ist er bis heute treu geblieben, obwohl er schon 1984 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH in München abgeordnet und kurz nach Ende dieser Tätigkeit im Jahr 1989 zum Richter am BFH ernannt wurde.

Die meisten Jahre seiner richterlichen Tätigkeit am BFH verbrachte Hans-Joachim Kanzler im IV. Senat, dessen Zuständigkeiten ihn nicht nur zu einem Experten auf allen Gebieten der unternehmerischen Einkünfte und der Gewinnermittlung werden ließen, sondern ihm auch Gelegenheit boten, sich seinem wohl schon aus der Zeit in Rheinland-Pfalz stammenden Steckenpferd zu widmen, den Steuerfragen der Land- und Forstwirtschaft. Die letzte Stufe seiner Richterkarriere erreichte Hans-Joachim Kanzler mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BFH im Jahr 2006. Dies bedeutete noch einmal eine neue berufliche Herausforderung: ihm wurde der Vorsitz des VI. Senats des BFH, des sog. Lohnsteuersenats übertragen. Er verschaffte sich schnell Expertise auf seinem neuen Arbeitsgebiet, die allein allerdings nicht ausreichend gewesen wäre, um den Senat sicher durch die kurze Zeit später beginnende Phase höchsten öffentlichen Interesses zu führen. Die Entscheidungen zu Pendlerpauschale, Abgeordnetenentschädigung und Ausbildungskosten ergingen unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Kanzler und ließen ihn für eine Zeit lang zum Synonym des deutschen Finanzrichters werden („Der Steuerrichter", FAZ vom 24.9.2008) – kaum ein Finanzrichter dürfte bisher größere Medienpräsenz erfahren haben als er.

Dem Fachpublikum war Hans-Joachim Kanzler ohnehin bekannt, als Autor von Fachaufsätzen und Urteilsanmerkungen, als Kommentator des Einkommensteuerrechts und auch des Familienrechts, als Mitherausgeber von Kommentaren, Zeitschriften und Handbüchern und als Hochschullehrer mit einer Honorarprofessur an der juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. So endete mit seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2011 nur seine richterliche Karriere, seine Karriere als Steuerrechtswissenschaftler setzte sich fort. Und es begann eine neue Karriere als Steuerrechtsberater, als niedergelassener Rechtsanwalt und Steuerberater. Als of counsel einer Sozietät in seiner früheren Heimatstadt Bad Kreuznach, als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft und als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt sich Hans-Joachim Kanzler weiter neuen Herausforderungen. Die Weisheit des Alters wird ihm dabei zustattenkommen, die Mühen des Alters liegen hoffentlich noch in weiter Ferne. Ad multos annos!

Michael Wendt

Konvertierdatum: 2017-07-04

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