31.3.2021
## Aktuelle News jetzt auf Instagram und Facebook ##
Aktuelle News rund um unsere Kanzlei finden Sie ab jetzt auf unserem Instragram- und Facebook-Account.
11.2.2021
## Corona-Überbrückungshilfe III ##
Liebe Mandant:innen,
ab sofort ist die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe III möglich.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Link am Ende des Textes.
Ihr Team der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe III als .pdf öffnen
2.11.2020
Digitale DATEV-Kanzlei 2020
Es gibt Grund zu feiern:
Wir wurden von der DATEV mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei 2020" ausgezeichnet.
DANKE an unser komplettes Team!! Ihr tragt jeden Tag dazu bei, dass wir gemeinsam in eine digitale Zukunft gehen.
Infos zum Label:
https://www.datev.de/.../rechnung.../digitale-datev-kanzlei/
13.10.2020
Corona-Überbrückungshilfe Phase 2
Liebe Mandanten,
die Corona-Überbrückungshilfe wird über die erste Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) hinaus fortgesetzt. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannt gegeben.
Die zweite Phase -kurz „Corona-Überbrückungshilfe 2"- umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Auch bei dieser Überbrückungshilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Überbrückungshilfe 2 kann unabhängig von der Überbrückungshilfe 1 beantragt werden.
Voraussetzung ist u. a., dass das Unternehmen durch die Corona-Krise einen erheblichen Umsatzeinbruch erlitten haben muss.
Dieser liegt vor, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 % gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten eingebrochen ist oder der Umsatz im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 um mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist.
Bezuschusst wird ein prozentualer Anteil der fortlaufenden Fixkosten, also nicht der entgangene Gewinn. Die Höhe des Zuschusses ist u. a. abhängig von der Höhe der Fixkosten, des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Arbeitnehmer.
Der Zuschuss beträgt maximal 50.000,00 € pro Fördermonat.
Der Antrag kann nur durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden, der vorab Ihre angegebenen Daten prüfen muss.
Die Antragsfrist für die „Corona-Überbrückungshilfe 2" endet am 31. Dezember 2020 und kann nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung mindestens 3 Wochen benötigen.
Um einen Missbrauch dieser Hilfe zu vermeiden, muss zwingend eine Schlussabrechnung erstellt werden. Hier müssen die Antragsvoraussetzungen belegt werden.
Falls Sie uns beauftragen möchten, den Antrag für Sie zu stellen, sprechen Sie uns bitte umgehend an.
Ihr Team der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH
26.8.2020
Aufrüstung von elektronischen Kassensystemen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Liebe Mandanten,
seit 1. Januar 2020 werden erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestellt. Registrierkassen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.
Für viele Unternehmen wird eine fristgerechte TSE-Umsetzung insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie und der Absenkung der Umsatzsteuersätze trotz intensiver Bemühungen voraussichtlich nicht möglich sein.
Hierauf hat die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz reagiert und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung bis 31. März 2021.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Hierzu beraten wir Sie gerne. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
Das Antragsformular finden Sie im Link am Ende des Textes.
Ihr Team der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Antragsformular als .pdf öffnen
31.7.2020
Kooperation mit der Hochschule Worms
Wir kooperieren seit Sommer 2020 mit der Hochschule Worms. Der duale Studiengang Steuerlehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts schafft eine optimale Verbindung zwischen einem praxisorientierten Studium an der Hochschule Worms und der praktischen Tätigkeit im Unternehmen.
9.6.2020
!! Absenkung der Umsatzsteuersätze ab 01.07.2020 !!
Liebe Mandanten,
mit dem sogenannten zweiten Konjunkturpaket kündigen sich, wenn auch noch nicht in Gesetzesform gegossen, ganz erhebliche und umfangreiche Änderungen speziell im Umsatzsteuerrecht an, über die wir Sie heute informieren.
Ab dem 01.07.2020 bis (zunächst) 31.12.2020 sinken die Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %, je nach dem, welcher Umsatzsteuersatz ursprünglich angewendet wurde.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Link am Ende des Textes.
Hierzu beraten wir Sie gerne. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
Ihr Team der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Absenkung der Umsatzsteuersätze ab 01.07.2020 als .pdf öffnen
26.4.2020
## aktuelle Infos zu den Themen "Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie/Kurzarbeitergeld/Verlustverrechnung" ##
Liebe Mandanten,
aktuelle Informationen zu den Themen:
- Ermäßigter Steuersatz von 7 % für die Gastronomie ab 1. Juli 2020
- Neuregelungen vom 22. April 2020 zum Kurzarbeitergeld
- Erleichterungen bei der Verlustverrechnung
finden Sie im Link am Ende des Textes.
Hierzu beraten wir Sie gerne. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
Ihr Team der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH
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aktuelle Infos als .pdf öffnen
17.3.2020
## INFORMATIONEN ZUR CORONA-KRISE ##
Liebe Mandanten,
die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wir stehen Ihnen auch in dieser schweren Zeit beratend und unterstützend zur Seite.
Sie erreichen uns zu den regulären Bürozeiten telefonisch und per E-Mail.
Unsere Kanzlei ist zur Zeit nur eingeschränkt besetzt. Bitte vereinbaren Sie daher telefonisch einen Termin zur Abgabe von Unterlagen.
Informationen zu den Themen Kurzarbeitergeld, Unterstützungsangebote für Unternehmen, Steuerstundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen etc. finden Sie im Link am Ende des Textes -Informationen zur Corona-Krise als.pdf öffnen- (Auszüge des Rundschreibens der Bundessteuerberaterkammer).
Hierzu beraten wir Sie gerne. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Informationen zur Corona-Krise als .pdf öffnen
31.12.2018
Bestellung Kristof Mades zum Geschäftsführer
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde Herr Kristof Mades, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt.
Herr Mades ergänzt neben dem Gründer, Herrn Rechtsanwalt und vereidigten Buchprüfer, Mag. rer. publ. Ralf-Dieter Kanzler und seinem Bruder, Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler sowie Frau Diplom-Ökonomin (Univ.) und Steuerberaterin Melanie Reusch nun unser Team der Geschäftsführung.
Wir gratulieren Herrn Mades und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
28.8.2018
Umzug
WIR ZIEHEN UM
Liebe Mandanten!
Bald ist es soweit, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und
ab 18. September 2018 begrüßen wir Sie in unseren neuen, modernen Räumlichkeiten in der
Industriestraße 38, 55543 Bad Kreuznach
(„Provinzial-Gebäude“) - direkt gegenüber der Zulassungsstelle und mit eigenen Parkplätzen für Sie.
Vom 14. - 17. September 2018 bleibt unsere Kanzlei aufgrund des Umzuges geschlossen.
Ab 18. September 2018 sind wieder für Sie da.
31.3.2017
Frau Diplom-Ökonomin (Univ.) und Steuerberaterin Melanie Reusch mit Wirkung zum 1. April 2017 zur Geschäftsführerin bestellt
Frau Steuerberaterin Melanie Reusch wurde mit Wirkung zum 1. April 2017 zur Geschäftsführerin bestellt.
Adresse
Industriestraße 3855543 Bad Kreuznach
Bürozeiten
Mo. - Do.: 8.00 - 17.00 Uhr
Mi.: 8.00 - 12.30 Uhr
Fr.: 8.00 - 13.00 Uhr